Teilweiser Abbau des Solidaritätszuschlags

Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Einkommensteuerzahler vollständig und weitere 6,5 % teilweise wegfallen. Weiter lesen

Steueraufkommen von Rentnern hat sich seit 2005 verdoppelt

Während die Zahl steuerpflichtiger Rentner seit 2005 um rund 50 % gestiegen ist, hat sich das von diesen Rentnern gezahlte Steueraufkommen in der selben Zeit mehr als verdoppelt. Weiter lesen

Missbräuchliches Bondstripping

Dient Bondstripping allein dazu, einen Steuervorteil zu erzielen, liegt eine missbräuchliche Gestaltung vor, die das Finanzamt nicht anerkennen muss. Weiter lesen

Anforderungen an vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag

Die Möglichkeit, aus mehreren vorgegebenen Anlagestrategien wählen zu können, macht aus einer Kapitallebensversicherung noch keinen vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag. Weiter lesen

Auszahlung des Rückkaufwertes als außerordentliche Einkünfte

Die Auszahlung des Rückkaufwertes einer Rentenversicherung aufgrund der Kündigung des Arbeitsverhältnisses fällt nicht in die Steuerbegünstigung für außerordentliche Einkünfte. Weiter lesen

Große Koalition einigt sich auf teilweise Abschaffung des Soli

Die Große Koalition will ab 2021 den Solidaritätszuschlag abschaffen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Weiter lesen

Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags auch bei Verlust

Ein Altersentlastungsbetrag ist auch dann anzusetzen, wenn er einen bereits bestehenden Verlust weiter erhöhen würde. Weiter lesen

Berechnung des Solis mit oder ohne Gewerbesteuerermäßigung

Dass die Einkommensteuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte zur Kompensation der Gewerbesteuerbelastung nur für diese Einkünfte die Bemessungsgrundlage des Solis reduziert, ist verfassungskonform. Weiter lesen

Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten

Die Anschaffungskosten eines Knock-out-Zertifikats führen nach Eintritt des Knock-out-Ereignisses grundsätzlich zu steuerlich abzugsfähigen Verlusten. Weiter lesen

Besicherung eines Darlehens mit einer Lebensversicherung

Die Verwendung einer Alt-Lebensversicherung zur Besicherung eines Bankdarlehens, das zinsfrei an den Ehegatten überlassen wird, ist nicht steuerschädlich. Weiter lesen