Während die künftige Koalition eine dauerhafte Anhebung der Pendlerpauschale plant, wird diese schon lange von vielen Arbeitnehmern bei der Steuererklärung geltend gemacht.
Fast jeder Arbeitnehmer kennt die Pendlerpauschale, und viele Arbeitnehmer nutzen sie auch. Wie das Statistische Bundesamt festgestellt hat, haben im Jahr 2020 rund 13,8 Mio. Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung geltend gemacht und dabei einen durchschnittlichen Arbeitsweg von 28 km angegeben. Das entspricht 43 % aller abgegebenen Steuererklärungen mit Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis.

Weil aber nur die Fälle in der Statistik erfasst werden, in denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von damals 1.000 Euro lagen, ist die tatsächliche Zahl der Pendler natürlich deutlich höher, auch wenn 2020 aufgrund der Corona-Pandemie viel mehr Arbeitnehmer vom Home Office aus gearbeitet haben. Die Statistik zeigt auch, dass eine Person umso häufiger mit dem Auto zur Arbeit fährt, je ländlicher sie wohnt. In Großstädten nutzten nur 68 % der Pendler das Auto zumindest für einen Teil der Strecke, in ländlichen Gemeinden sind es dagegen 93 %.
Die Pendlerpauschale beträgt seit mehr als zwanzig Jahren unverändert 30 Cent pro Entfernungskilometer, auch wenn seit 2021 ab dem 21. Entfernungskilometer ein Zuschlag von 5 Cent bzw. ab 2022 von 8 Cent hinzukommt. In den Koalitionsverhandlungen haben sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, diese höhere Entfernungspauschale von 38 Cent je Entfernungskilometer ab 2026 schon ab dem ersten Kilometer zu gewähren. Sofern nicht auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag deutlich angehoben wird, wird deshalb ab 2026 die Zahl der Steuerzahler, die die Pendlerpauschale geltend machen, deutlich ansteigen.