Vermittlungsausschuss berät über Wachstumschancengesetz
Ende Februar ist es endlich soweit, dass der Vermittlungsausschuss über das Wachstumschancengesetz und vier weitere Gesetze beraten wird, sodass diese Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden können.
Ende Februar ist es endlich soweit, dass der Vermittlungsausschuss über das Wachstumschancengesetz und vier weitere Gesetze beraten wird, sodass diese Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden können.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befasst sich am 21. Februar 2024 mit fünf Gesetzen, zu denen der Bundesrat oder die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen haben, darunter auch das Wachstumschancengesetz. Dieses Gesetz hatte der Bundestag am 17. November 2023 verabschiedet. Die Länder kritisieren, dass der Bundestag nur punktuell auf die Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dem 1. Durchgang des Gesetzentwurfs eingegangen sei. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Änderungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf. Die finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen seien außerdem zu hoch. Nun wird nachverhandelt.