Kommissionsbeschluss zur Sanierungsklausel ist nichtig
Der Europäische Gerichtshof hat den Beschluss der EU-Kommission zur Sanierungsklausel nach mehrjährigem Streit als nichtig eingestuft.

Zur Gegenfinanzierung der Unternehmensteuerreform wurde 2008 der Verlustabzug nach dem Verkauf von Anteilen an einer Körperschaft eingeschränkt: Diese Regelung wurde dann 2009 rückwirkend um eine Klausel ergänzt, die in Sanierungsfällen die negativen Folgen einer Anteilsübertragung ausschließen sollte. Doch die EU-Kommission sah die Sanierungsklausel als unzulässige Beihilfe an, weshalb die Sanierungsklausel vom Gesetzgeber suspendiert wurde. Nach jahrelangem Streit hat der Europäische Gerichtshof den Beschluss der EU-Kommission nun für nichtig erklärt, weil die Sanierungsklausel keinen selektiven Charakter entfalte und damit keine unzulässige Beihilfe sei. In allen noch offenen Fällen kann die Klausel daher nun rückwirkend wieder in Kraft gesetzt werden.