Bundestag und Bundesrat verabschieden Bürgerentlastungsgesetz

Entlastungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden wie geplant umgesetzt. Weiter lesen

Nachträgliche Geltendmachung von Fahr- und Unfallkosten

Mit der Wiederherstellung der alten Rechtslage bei der Entfernungspauschale können auch Unfallkosten und höhere Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel noch nachträglich geltend gemacht werden. Weiter lesen

Wahl der Einnahme-Überschuss-Rechnung nach Jahresende

Eine Gesellschaft, der beide Gewinnermittlungsarten offenstehen, kann sich auch noch nach Jahresende für die Gewinnermittlung nach der Einnahme-Überschuss-Rechnung entscheiden. Weiter lesen

Finanzämter sollen Kulanz zeigen

Der Bundesfinanzminister fordert die Finanzämter auf, angesichts der aktuellen Wirtschaftslage kulant gegenüber Unternehmern und Selbstständigen zu sein. Weiter lesen

Investitionsabzugsbetrag in der Praxis

Statt der Ansparabschreibung gibt es nun den Investitionsabzugsbetrag, zu dessen praktischer Anwendung das Bundesfinanzministerium einige Hinweise liefert. Weiter lesen

Nachbesserungen im Bürgerentlastungsgesetz

Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes plant die Koalition nun auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmer. Weiter lesen

Rettungsdienste gemeinnütziger Vereine bleiben steuerbefreit

Das Bundesfinanzministerium will die Rettungsdienste durch gemeinnützige Vereine weiterhin nicht der Gewerbesteuer unterwerfen. Weiter lesen

Reform des Bilanzrechts

Nach zweijähriger Beratung ist mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die größte Reform des Bilanzrechts seit mehr als 20 Jahren umgesetzt worden. Weiter lesen

Fehlende gesetzliche Grundlage für Anlage EÜR

Erstmals hat sich ein Finanzgericht mit der Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR befasst - mit einem interessanten Ergebnis. Weiter lesen

Abweichungen zwischen Fahrtenbuch und Routenplaner

Abweichungen zwischen Angaben im Fahrtenbuch und den Ergebnissen eines Routenplaners führen nicht automatisch zur Nichtigkeit des Fahrtenbuchs. Weiter lesen