Umbau eines Großraumbüros
Die Aufteilung eines Großraumbüros in mehrere Einzelbüros ist sofort abiehbarer Erhaltungsaufwand.
Die Aufteilung eines Großraumbüros in mehrere Einzelbüros ist sofort abiehbarer Erhaltungsaufwand.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist der Umbau eines Großraumbüros in mehrere Einzelbüros über Rigipswände sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Gleiches gilt für die dazu nötige Anpassung der Elektroinstallation.