Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate bis Ende Januar 2023 zu verlängern.
Kurz vor dem Ende der alten Abgabefrist für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer haben die Finanzminister der Länder entschieden, dass die Abgabefrist um drei Monate verlängert wird. Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022 müssen die Feststellungserklärungen nun erst bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden. Ein Grund für die Entscheidung war, dass auch kurz vor Ende der Abgabefrist erst 25 bis 30 % der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen waren, ein anderer, dass Bürger und Steuerberater momentan mit anderen Problemen rund um die Energiepreiskrise und die Corona-Wirtschaftshilfen voll ausgelastet sind. Die Finanzämter haben unterdessen schon die ersten Bescheide zu den bereits eingegangenen Erklärungen verschickt, aber der Versand aller Bescheide wird sich bis ins Jahr 2024 hinziehen.