Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.
Schon seit Monaten streiten Regierung und Opposition über verschiedene Steuergesetze, die noch in 2012 verabschiedet werden sollten. Die Themen ändern sich, aber das Spiel selbst wiederholt sich fast jedes Jahr aufs Neue mit unterschiedlicher Vehemenz. Kein Wunder also, dass es mittlerweile eine lange Tradition hat, den Großteil der Gesetzesänderungen im Steuerrecht nur wenige Tage vor dem Jahreswechsel zu beschließen.
Diesmal gibt es aber ein Novum: Der Großteil der Gesetzesänderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen, wird erst im neuen Jahr beschlossen. Die Schuld kann man der engen Terminplanung geben oder den grundverschiedenen Weltanschauungen von Regierung und Opposition. Noch entscheidender war aber sicher der heraufziehende Bundestagswahlkampf und die im Januar anstehende Landtagswahl in Niedersachsen.
Am Ende hat der Kompromisswille nur für eine einzige Änderung gereicht, die zwar noch nicht endgültig verabschiedet ist, aber zumindest definitiv rückwirkend zum Jahreswechsel in Kraft treten kann: Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) wird von 8.004 Euro auf 8.130 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2014 steigt der Grundfreibetrag noch einmal auf dann 8.354 Euro.
Eine lange Liste mit definitiven Änderungen zum Jahreswechsel gibt es also noch nicht. Frühestens Ende Januar wird verbindlich feststehen, was sich zum 1. Januar 2013 geändert haben wird. Einen Lichtblick gibt es immerhin: Über den Großteil der geplanten Änderungen herrscht schon Einigkeit, sodass sich die Verabschiedung der Änderungen in 2013 nicht mehr lange hinziehen sollte. Außerdem sind viele vorgesehene Änderungen nicht mit dringendem Handlungsbedarf verbunden. So ist der Stand bei den offenen Gesetzgebungsvorhaben:
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Jahressteuergesetz 2013: Insgesamt ist das Jahressteuergesetz 2013 das wichtigste noch offene Steuergesetz. Kein anderes Gesetz enthält mehr Änderungen im Steuerrecht, und über fast alle strittigen Punkte hatten sich die Regierungskoalition und die Opposition geeinigt. Doch trotz dieser Kompromisse konnte das Gesetz nicht mehr rechtzeitig vor dem Jahreswechsel verabschiedet werden, denn über die volle steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehepartnern wurde keine Einigung erzielt. Weil sich die Opposition entschieden hat, diesen einen Punkt, der für beide Seiten hohe Symbolkraft hat, im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gegen den Willen der Regierungskoalition durchzudrücken, ist das Ergebnis ein sogenanntes unechtes Vermittlungsergebnis. Nun ist offen, wie es mit dem Gesetz weitergeht. Sollten sich beide Seiten noch einigen können, wäre eine Verabschiedung im Januar möglich. Denkbar ist auch, dass einzelne Maßnahmen in ein neues Gesetz ausgelagert werden. Wer sich schon jetzt auf Erleichterungen wie die steuerliche Förderung von Elektro-Dienstwagen oder die gleitende Einführung des ELStAM-Verfahrens verlässt, die erst mit dem Jahressteuergesetz 2013 umgesetzt werden, geht zwar ein Risiko ein. Das Risiko dürfte aber überschaubar sein, denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass an diesen Änderungen, über die bereits Einigkeit erzielt wurde, noch einmal gerüttelt wird.
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Steuerabkommen mit der Schweiz: Wenig überraschend ist die Nachricht, dass das Steuerabkommen mit der Schweiz vorerst gescheitert ist. Ob es für das Abkommen noch eine Zukunft gibt, steht in den Sternen. Doch selbst wenn die Bundesregierung das Abkommen weiter verfolgt, stehen die Chancen auf eine Realisierung schlecht, denn an den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat wird sich auf absehbare Zeit nichts ändern.
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Abbau der kalten Progression: Beim Gesetz zum Abbau der kalten Progression wurde ein Minimalkompromiss erzielt. Auf Druck der Opposition wurde die Anpassung des Steuertarifs, die dem Abbau der kalten Progression dienen sollte, wieder gestrichen. Lediglich der verfassungsrechtlich zwingend notwendigen Erhöhung des Grundfreibetrages konnte sich die Opposition nicht verschließen. Damit ist die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 8.130 Euro zum 1. Januar 2013 nicht nur die einzige Änderung, die von dem Gesetz übrig bleibt, sondern auch die einzige Änderung zum Jahreswechsel, die bereits einvernehmlich beschlossen werden konnte.
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Reisekostenrecht und Unternehmensbesteuerung: Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ist die zweite Erfolgsgeschichte aus der Marathonsitzung des Vermittlungsausschusses. Über alle strittigen Änderungen im Gesetz haben sich die Parteien geeinigt, und das Gesetz kann verabschiedet werden. Damit ist der Weg frei für mehrere grundlegende Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht sowie die Verdopplung des Verlustrücktrags und die Vereinfachungen bei der Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags. Allerdings treten diese Änderungen erst zum 1. Januar 2014 in Kraft.
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Energetische Gebäudesanierung: Einen langsamen und qualvollen Tod ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung gestorben. Nach 18 Monaten im Vermittlungsausschuss ist auch der letzte Anlauf zu einem Kompromiss am Widerstand der Opposition gescheitert. Regierung und Opposition haben das Gesetz jetzt beerdigt - allerdings nicht, ohne vorher noch Leichenfledderei zu betreiben. Eine Regelung aus dem Gesetz zu den steuerlichen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes wird nämlich umgesetzt. Weil das mit energetischer Gebäudesanierung aber nichts mehr zu tun hat, bekommt das Gesetz einen neuen Namen. Davon sind Immobilienbesitzer dann aber nicht mehr betroffen, denn die Regelung stellt lediglich sicher, dass Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden.
Das Ergebnis der Einigungsbemühungen sind also zwei verabschiedete Gesetze, zwei verworfene Gesetze und ein Jahressteuergesetz 2013, das sich in der Schwebe befindet. Sobald das Schicksal des Jahressteuergesetzes 2013 klar ist, informieren wir Sie natürlich über alle wichtigen Änderungen im endgültigen Gesetz.