Grunderwerbsteuer für Lebenspartner verfassungswidrig
Die Grunderwerbsteuer für eingetragene Lebenspartner ist generell verfassungswidrig und wird damit in noch offenen fällen auch rückwirkend erstattet.
Die Grunderwerbsteuer für eingetragene Lebenspartner ist generell verfassungswidrig und wird damit in noch offenen fällen auch rückwirkend erstattet.
Die Diskussion um die steuerliche Gleichbehandlung von Ehepartner und eingetragenen Lebenspartnern erhält vom Bundesverfassungsgericht neue Nahrung. Die Verfassungsrichter haben nämlich entschieden, dass es verfassungswidrig ist, wenn Lebenspartner Grunderwerbsteuer für eine Immobilienübertragung bezahlen müssen, die bei Ehepartnern steuerfrei ist. Zwar ist das seit Ende 2010 auch gesetzlich so geregelt, doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt rückwirkend. Das Gericht hat den Gesetzgeber nämlich verpflichtet, die Steuerpflicht für Lebenspartner rückwirkend zu beseitigen.