Die Steuerpflicht von Wehrsold und Taschengeld der Bufdis soll jetzt nur noch eingeschränkt gelten. Außerdem werden die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen von zehn auf sieben Jahre reduziert.
Mit einem Monat Verspätung hat das Kabinett den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 jetzt verabschiedet. Dabei gibt es gegenüber dem Referentenentwurf bereits zwei wesentliche Änderungen. Zum einen haben der Verteidigungs- und der Finanzminister jetzt einen Kompromiss zur Besteuerung des Wehrsolds gefunden. Demnach sollen der bisherige Wehrsold (ca. 280 - 350 Euro monatlich) und das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld (derzeit maximal 336 Euro monatlich) steuerfrei bleiben. Alle sonstigen Geld- und Sachbezüge der freiwilligen Soldaten sollen dagegen steuerpflichtig sein, wobei ohnehin nur diejenigen betroffen sind, die ab dem 1. Januar 2013 zur Bundeswehr gehen. Außerdem sollen die Aufbewahrungsfristen im Steuerrecht verkürzt werden. Statt bisher 10 Jahren müssen Unterlagen ab 2013 nur noch acht Jahre und ab 2015 nur noch sieben Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfristen im Handelsgesetzbuch werden ebenfalls angepasst. Eigentlich wollte der Wirtschaftsminister eine Verkürzung auf fünf Jahre durchsetzen, doch dagegen haben sich die Bundesländer gesträubt.