EU-Kommission verklagt Deutschland
Die Kommission moniert einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit bei der Behandlung von Pensionseinrichtungen.
Die Kommission moniert einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit bei der Behandlung von Pensionseinrichtungen.
Anfang Juni hat die EU-Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof wegen diskriminierender Steuerbestimmungen verklagt. Sie stört sich an der unterschiedlichen Behandlung deutscher und ausländischer Pensionseinrichtungen. Darin sieht die Kommission einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.