Ende der Brexit-Übergangsphase zum 1. Januar 2021
Im Wirtschaftsverkehr mit dem Vereinigten Königreich werden sich zum Jahreswechsel einige Änderungen ergeben. Weiter lesen
Details zur Überbrückungshilfe III
Die Überbrückungshilfe des Bundes wird bis Ende Juni 2021 verlängert und dabei aufgestockt und im Umfang erweitert. Weiter lesen
Ermittlung des Veräußerungsgewinns eines Firmenwagens
Beim Verkauf eines Fahrzeugs aus dem Betriebsvermögen gibt es beim Veräußerungsgewinn keine steuermindernde Kompensation für den privaten Nutzungsanteil, der bereits versteuert wurde. Weiter lesen
Wirtschaftshilfe für November und Dezember
Die "Novemberhilfe" ist eine zusätzliche Unterstützung für Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weiter lesen
Neue Wirtschaftshilfen in der Corona-Krise
Die Corona-Hilfen wurden erneut nachjustiert und erweitert. Neben der neuen November-/Dezemberhilfe wird die Überbrückungshilfe bis Juni 2021 verlängert und ausgeweitet. Weiter lesen
Kosten für Umrüstung von Kassen mit TSE-Modul
Statt einer Abschreibung lässt das Bundesfinanzministerium die Kosten für die Nachrüstung von Kassen auch zum Sofortabzug zu. Weiter lesen
Häusliches Arbeitszimmer von Ehegatten oder Lebenspartnern
Neben den allgemeinen Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer spielen bei Ehegatten und Lebenspartnern auch die Eigentums- oder Mietverhältnisse eine Rolle bei der Frage, welche Kosten abziehbar sind. Weiter lesen
Private Stromkosten beim Aufladen eines Elektro-Firmenwagens
Unternehmer, die ihren Firmenwagen auch am privaten Stromanschluss aufladen, können den Betriebsausgabenabzug für die anteiligen Stromkosten auf drei Wegen ermitteln. Weiter lesen
Verbesserungen beim Investitionsabzugsbetrag
Das Jahressteuergesetz 2020 soll neben diversen Verbesserungen beim investitionsabzugsbetrag auch zwei Gestaltungsmodelle mit dem Abzugsbetrag gesetzlich ausschließen. Weiter lesen
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Mieten für Messestände
Ein angemieteter Messestand hat nicht die für eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung notwendige Eigenschaft als fiktives Anlagevermögen des Betriebs. Weiter lesen