Wichtige Frist zur Eintragung im Transparenzregister läuft aus

Für GmbHs, Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften und UGs läuft am 30. Juni 2022 die Übergangsfrist zur Eintragung im Transparenzregister aus. Weiter lesen

Anerkennung einer Pensionszusage aufgrund Entgeltumwandlung

Bei einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusage darf das Finanzamt keine strengen Anforderungen an die steuerliche Anerkennung stellen. Weiter lesen

Zufluss von Kapitalerträgen bei gespaltener Gewinnverwendung

Wenn der Gewinnanteil eines Mehrheitsgesellschafters im Gegensatz zu den Anteilen der anderen Gesellschaftern nicht ausgeschüttet, sondern in die Gewinnrücklage eingestellt wird, liegt kein Zufluss von Kapitalerträgen vor. Weiter lesen

Überblick der Änderungen für 2022

Auch ohne großes Jahressteuergesetz im letzten Jahr hat sich zum Jahreswechsel wieder einiges geändert im Steuerrecht. Weiter lesen

Spende an gemeinnützige Stiftung als verdeckte Gewinnausschüttung

Große Spenden an eine von den Gesellschaftern gegründete Stiftung können eine verdeckte Gewinnausschüttungen sein. Weiter lesen

Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens

Damit das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung durch ein überhöht verzinstes Gesellschafterdarlehen unterstellen kann, muss es alle zinsrelevanten Faktoren angemessen berücksichtigen. Weiter lesen

Eintragungspflicht im Transparenzregister

Seit dem 1. August 2021 sind viele Unternehmen und Vereine verpflichtet, sich im Transparenzregister einzutragen. Weiter lesen

Ausfall einer privaten Darlehensforderung

Verluste aus einem Darlehen an eine Kapitalgesellschaft sind steuerlich anzuerkennen, wenn feststeht, dass die Gesellschaft keine Zahlungen mehr leisten wird. Weiter lesen

Modernisierung der Körperschaftsteuer in Arbeit

Neben einer Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften werden die körperschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen für Konzerne und internationale Gesellschaften verbessert. Weiter lesen

Besteuerung von Streubesitzdividenden ist verfassungsgemäß

Dass Dividendenerträge bei der Körperschaftsteuer nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Beteiligung mindestens 10 % beträgt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Weiter lesen