Vermietung des Home-Office an den Arbeitgeber
Die Finanzverwaltung hat geregelt, wie die Vermietung des Home-Office an den Arbeitgeber steuerlich zu behandeln ist. Weiter lesen
Pay-TV-Abo als Werbungskosten
Für einen Fußballtrainer kann auch ein Bundesliga-Abo zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören, wenn die berufliche Nutzung nachgewiesen wird. Weiter lesen
Verlängerte Förderung von Elektro-Dienstwagen geplant
Der Bundesfinanzminister hat angekündigt, die derzeit bis 2021 befristete Förderung für Elektro-Dienstwagen deutlich verlängern zu wollen. Weiter lesen
Überlassung von Fahrrädern an Arbeitnehmer
Die Finanzverwaltung hat Details zur Berechnung des monatlichen Nutzungsvorteils bei der Privatnutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Fahrrads ab 2019 geregelt. Weiter lesen
Entschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder sind steuerpflichtig
Im Gegensatz zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Richter sind die Aufwandsentschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder steuerpflichtig, weil sie mehr als nur die Sitzungsteilnahme abgelten. Weiter lesen
Studienkosten trotz Stipendium abziehbar
Ein Stipendium zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Studiums wird nicht auf die Werbungskosten für das Studium angerechnet. Weiter lesen
Ende der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten gefordert
Im Bundesrat hat Bayern die Bundesregierung aufgefordert, ein Ende der doppelten Beitragspflicht von Betriebsrenten in der Krankenversicherung herbeizuführen. Weiter lesen
Überblick der Änderungen für 2019
Neben Änderungen bei der Umsatzsteuer müssen sich dieses Jahr insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit neuen Vorgaben bei der Steuer und Sozialversicherung abfinden. Weiter lesen
Steuerpflicht einer Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit
Ob eine Schadensersatzzahlung wegen Erwerbsunfähigkeit steuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob sie steuerpflichtiges Arbeitseinkommen oder steuerfreie Sozialleistungen ersetzen soll. Weiter lesen
Teilnehmerabsage zur Betriebsfeier ohne Nachteil für Kollegen
Die Kosten einer Betriebsveranstaltung sind nach Überzeugung des Finanzgerichts Köln auf die angemeldeten Teilnehmer umzulegen statt nur auf die teilnehmenden Mitarbeiter. Weiter lesen
